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Jahresbeitrag. Die Beiträge werden im ersten Beitrittsjahr zeitanteilig berechnet.
Definitionen:
- Erweiterter Berufsverband: der Verband vertritt seine Mitglieder; alle Einzelmitglieder können von den Vorteilen profitieren.
- Eingeschränkter Berufsverband: der Verband vertritt seine Mitglieder nicht; nur Mitglieder der Geschäftsführung / des Vorstandes können von den Vorteilen profitieren.